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Suizidalität muss jederzeit direkt, offen und mit konkreten Worten angesprochen werden.
Ein Suizidalitäts-Screening mittels Alarmfrage ist angezeigt bei:
- Hinweisen auf depressive Symptome wie Hoffnungslosigkeit, wenig Zukunftsperspektiven, sozialem Rückzug;
- indirekten Äusserungen zu Suizidalität (z.B. “ich möchte nicht mehr aufwachen am Morgen / leben”);
- einem Ausbruch einer körperlichen oder psychischen Erkrankung, welche grosse Einschränkungen nach sich zieht;
- einem bedeutsamen sozialen Verlust oder grossen psychosozialen Belastungsfaktoren;
- plötzlicher Zustandsverschlechterung oder -verbesserung z.B. im Verlauf einer psychiatrischen Erkrankung.
Insbesondere bei vergangenen Suizidversuchen oder Suizidereignissen in der Familie oder im sozialen Umfeld des Patienten/der Patientin.
Die Alarmfrage lautet:
«Wenn sich Menschen länger in ähnlichen schwierigen Lagen befinden wie Sie, würden sie am Sinn des Lebens zweifeln. Haben Sie in letzter Zeit daran denken müssen, nicht mehr leben zu wollen?»
Wird die Alarmfrage positiv beantwortet, ist eine weitere Exploration der Suizidgedanken, -pläne oder -handlungen in einem individuellen Gespräch notwendig. Bei Suizidgefahr und fehlender Behandlungsbereitschaft muss eine ärztliche fürsorgerische Unterbringung in eine stationäre psychiatrische Klinik erwogen werden.
Suizidalität bei Kindern
Auch bei Kindern und Jugendlichen sind Suizidgedanken -pläne und vollendete Suizide durchaus möglich. Beim Vorliegen von depressiven Symptomen muss Suizidalität immer im Einzelfall abgeklärt werden. Dabei soll Suizidalität offen, angstfrei und direkt angesprochen werden.
Hinweise auf Vorliegen von Suizidalität:
- Sozialer Rückzug
- Vernachlässigung des Äusseren
- Deutliche - für die Person untypische Verhaltensänderung
- Pflicht- und Alltagsvernachlässigung
- Substanzmissbrauch
- Depressionssymptome
- Leistungseinbruch
- Intensive Beschäftigung mit dem Thema Tod (Zeichnungen, Lektüre)
- Vorausgegangene eigene Suizidversuche oder Suizidversuche im Umfeld